
|
Belgien Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Bulgarien Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, welches bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein. Dänemark Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Hunde der Rasse Pittbull-Terrier & Tosa u.ä. dürfen nicht eingeführt werden. Estland Finnland Frankreich Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Einige Gemeinden haben Massnahmen getroffen, die das Tragen von Leine und Maulkorb innerhalb der Gemeinde vorschreiben. Näheres erfahren Sie bei den jeweiligen Fremdenverkehrsbüros. Griechenland Ausserdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Die bisherigen Impfausweise dürfen verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Grossbritannien Der Hund muss durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. 30 Tage nach der Impfung wird eine Blutprobe entnommen und getestet. Nach 6 Monaten erfolgen erneute Untersuchungen. 1-2 Tage vor der Reise wird der Hund auf Zecken und Bandwürmer getestet. Desweiteren ist ein Nachweis über Mikrochipkennzeichnung, Impfungen, Bluttests, Bandwurm- und Zeckenbehandlung erforderlich. Die Einreise mit Hund ist auf folgenden Wegen möglich: Fähre, Kanaltunnel oder Flugzeug (nur London-Heathrow). Italien Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde einen Maulkorb tragen. In ganz Italien herrscht ein Badeverbot für Hunde an den Stränden. Bitte informieren Sie sich vorab, wo Sie mit Ihrem Hund ans Wasser dürfen. Irland Kroatien Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Luxemburg Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Niederlande Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Pitbulls müssen in den Niederlanden immer einen Maulkorb tragen. Für andere Kampfhunderassen bestehen keine besonderen Bestimmungen, es ist jedoch ratsam eine Bescheinigung mitzuführen, dass es sich bei Ihrem Hund nicht um einen Pitbull handelt. Österreich Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Polen Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis sollte kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden. Portugal Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis sollte kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden. Slowenien Der Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Staupenachweis erforderlich (nicht älter als 6 Monate). Eine Tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als 10 Tage) muss mitgeführt werden. Spanien Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Tschechien Wenn Sie kürzer als einen Monat in der Tschechischen Republik bleiben wollen, müssen Sie an der Grenze einen internationalen Impfschein oder ein tierärztliches Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitiden und Parvovirose geimpft wurde. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht früher als ein Jahr und nicht später als ein Monat vor der Einreise durchgeführt werden. Falls der Hund gegen Staupe, Hepatitiden und Parvovirose nicht geimpft wurde, ist ausser dem internationalen Impfschein über die Tollwutschutzimpfung noch eine tierärztliche Bescheinigung über den guten Gesundheitszustand des Tieres notwendig (nicht älter als 3 Tage). Bei Reisen mit Tieren, die länger als einen Monat dauern, muss eine Einfuhrbewilligung des Staatlichen Veterinäramts der Tschechischen Republik vorliegen. Diese ist schriftlich zu beantragen. Türkei Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Ukraine Die Impfung muss mind. 30 Tage vor Einreise und darf höchstens 12 Monate alt sein. Internationaler Impfpass ist mitzuführen Das amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden. Ungarn Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise) und durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Der bisherige Impfausweis kann verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. USA Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben (mindestens 30 Tage und nicht länger als 12 Monate vor der Einreise). Bei Hunden im Alter von unter 3 Monaten müssen diese an einem durch den Besitzer zu wählenden Ort gehalten werden. Nach der dann erfolgten Impfung und weiteren 30 Tagen sind die Einreisebestimmungen erfüllt. Zypern 6 Monate Quarantäne auf Kosten des Besitzers. |
